Wer einen Dienst im Ausland leistet, wird normalerweise über eine speziell auf Freiwilligendienste zugeschnitte Versicherung der Trägerorganisation versichert. In dieser Zeit tritt man also aus der Familienversicherung aus. Wer ein Freiwilliges Soziale Jahr (FSJ) im Ausland, was nach §14c ZDG als Ersatzdienst für den Zivildienst anerkannt ist, dem wird nach §10 SGB V die Familienversicherung für die Dauer des Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr verlängert. Leider geht dies maximal für neun Monate.
Dass heißt, dass jemand der sein FSJ im Ausland macht in jedem Fall ein finanzieller Verlust entsteht, da das FSJ immer länger als neun Monate dauert. Da der Zeitraumes eines Freiwilligen Sozialen Jahres laut Gesetz immer mindestens zwei Monate länger ist, entsteht ein minimaler finanzieller Verlust von zwei Monatsbeiträgen für die Krankenversicherung für den Zivildienstleistenden.